Pflege im Wandel:
Geschichte und Meilensteine
Heute selbstverständlich und unersetzlich, in den Anfängen ein wenig beachtetes Stiefkind im medizinischen Bereich: Denn Pflege entstand ursprünglich aus der Notwendigkeit, kranke und schwächere Mitglieder der eigenen Familie oder Gemeinschaft zu versorgen. Die Weiterentwicklung zu einem medizinischen Assistenz- und schließlich zu einem Dienstleistungsberuf mit spezifischem Pflege-Know-how ist unterschiedlichsten Persönlichkeiten zu verdanken.
Florence Nightingale –
Mutter aller Krankenschwestern
Die britische Pionierin (1820–1910) gilt als Begründerin der modernen westlichen Krankenpflege. Sie reformierte das Sanitätswesen und die Gesundheitsfürsorge in ihrer Heimat. Gegen familiäre Widerstände wurde Florence Nightingale Krankenschwester und organisierte im Krimkrieg (1853–1856) die Pflege der verwundeten Soldaten neu – gegen den Willen mancher Ärzte und Ärztinnen, die die Konkurrenz fürchteten. Sie verbesserte mit weiteren 229 aus Großbritannien entsandten Kolleginnen die hygienischen und medizinischen Voraussetzungen und senkte so die Sterberate von 42 auf 2 Prozent.
1860 gründete sie die erste Schwesternschule in London, in der nach modernen Normen gelehrt wurde.
Henry Dunant –
Begründer des Roten Kreuzes
Eine Reise in die umkämpfte Stadt Solferino und die schlechte Versorgung der Verwundeten dort veranlasste Henry Dunant (1828–1910) eine Initiative für eine europaweite Vereinigung zur Behandlung von Verletzten anzumahnen. 1863 kam es infolgedessen
zur Gründung des heutigen Roten Kreuzes. Dazu gehörte seitdem auch der Einsatz
von Rotkreuzschwestern – das verschaffte Frauen eine neue berufliche Perspektive
und sicherte Kämpfern durch den Einsatz dieser Pflegerinnen oft das Überleben.
Agnes Karll –
Reformerin und Visionärin
Die Krankenschwester (1868–1927) reformierte die deutsche Krankenpflege. Karll absolvierte ihre Ausbildung in einer hannoverschen Klinik. Schnell stellte sie fest, dass Schwestern damals von ihren Arbeitgebern ausgenutzt, unterbezahlt und weder kranken- noch rentenversichert wurden. Während ihrer Arbeit in der privaten Krankenpflege engagierte sie sich im Allgemeinen Deutschen Frauenverein. Sie erarbeitete die Satzung für die 1903 gegründete Berufsorganisation der Krankenpflegerinnen Deutschlands. Außerdem setzte sie sich für eine fundierte, dreijährige Ausbildung ein.
Liliane Juchli –
Grande Dame der Pflege
Nach ihrer Ausbildung zur Krankenschwester und einigen Jahren Pflegetätigkeit übernahm Liliane Juchli (1933–2020) Aufgaben an einer Pflegeschule und entdeckte dort ihr Talent zur didaktischen Aufbereitung von Wissen. Die Ordensschwester baute in den 1960er-Jahren das Ausbildungsangebot für Pflegekräfte auf – und verfasste das erste umfangreiche Fachbuch des Pflegeberufes. Pflege sollte an den körperlichen und seelischen Bedürfnissen des Menschen in seiner Gesamtheit orientiert sein, so die Doktrin der Schweizerin.
Erstes Regelwerk –
Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege
Am 11. Juni 1985 hat der Bundestag in Bonn beschlossen: Es gibt ein erstes offizielles Krankenpflegegesetz. Es sah vor, dass es einer Erlaubnis von offizieller Ausbildungsstelle bedarf, um die Berufsbezeichnung Krankenschwester oder Krankenpfleger zu führen. Als Zielsetzungen für deren Arbeit war formuliert: das Erkennen und Heilen von Krankheiten, die Assistenz bei der Diagnose und Therapie, die Pflege der Erkrankten und zudem die Kompetenz für medizinische Sofortmaßnahmen.
Krankenpflegegesetz –
angehende Gesundheits- und Krankenpfleger
Das Krankenpflegegesetz, kurz KrPflG, trat am 1. Januar 2004 in Kraft und aktualisierte das Gesetz von 1985. Zu den wesentlichen Voraussetzungen gehörten neben Gesundheit, Verlässlichkeit und Ausbildung jetzt auch ausreichende deutsche Sprachkenntnisse. Zu den Ausbildungszielen des Gesetzes, das bis 31. Dezember 2019 in Kraft war, zählten neben interdisziplinären Aufgaben wie eine eigenständige Umsetzung ärztlich veranlasster Maßnahmen nun auch die Dokumentation sowie Maßgaben zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege.
Pflegeberufegesetz –
generalisierte Ausbildung
Seit dem 1. Januar 2020 basiert die Ausbildung auf dem Pflegeberufegesetz. Die bisher im Altenpflege- und Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Ausbildungen wurden in einem neuen Gesetz zusammengeführt. Schwerpunkt ist eine zweijährige generalistische, also allgemein ausgerichtete Ausbildung, nach der im dritten Jahr ein Vertiefungsbereich in der Praxis gewählt werden kann. Für den Pflegebereich sind zudem erstmals bestimmte berufliche Tätigkeiten vorgesehen, die nur von entsprechend ausgebildetem Personal ausgeführt werden dürfen. Ergänzend zur beruflichen Ausbildung wurde ein Pflegestudium eingeführt.